KommWis übernimmt zentral die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen von Anfragen zu Gruppenauskünften nach § 46 BMG sowie deren Erteilung oder Versagung, sofern sich die Gruppenauskunft auf mehrere bzw. alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz erstreckt. Hierzu wurde die KommWis von den rheinland-pfälzischen Kommunen entsprechend beauftragt.
Anfragende Stellen ohne einen Zugriff auf das KommWis-Ticketsystem oder die Informationsplattform schicken Ihre Anfrage bitte per E-Mail an info@kommwis.de mit dem Betreff: „Anfrage zentrale Auswertung“.
Soll die Auswertung nur den Bereich einer einzigen Kommune betreffen, so wenden Sie sich bitte direkt an die betroffene Kommune.