Automatisierte Abrufe nach § 34a BMG

§ 34a BMG sieht seit 01.05.2022 vor, dass Datenübermittlungen an öffentliche Stellen grundsätzlich über das Bereithalten der Daten durch die Meldebehörde zum anschließenden automatisierten Abruf erfolgen. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. 

Für öffentliche Stellen des Landes Rheinland-Pfalz ist für die automatisierten Abrufe 

  • innerhalb des Bundeslandes
  • in andere Bundesländer 

das vom Land Rheinland-Pfalz bereitgestellte „EWOIS Landesregister“ vorgesehen.

Die KommWis ist die durch das Land Rheinland-Pfalz beauftragte Stelle zur Administration und Pflege des EWOIS Landesregisters sowie Zentrale Stelle zum länderübergreifenden automatisierten Abruf von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Daher sind wir Ansprechpartner für die öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz, die einen automatisierten Abruf durchführen wollen.

Öffentliche Stellen ohne einen Zugriff auf das KommWis-Ticketsystem oder die Informationsplattform schicken Ihre Anliegen bitte per E-Mail an info@kommwis.de mit dem Betreff: „Anfrage automatisierter Abruf“. Wir helfen u. a. gerne bei folgenden Anliegen weiter:

  • Unterstützung in der Benutzerverwaltung
  • Erteilung von Abrufberechtigungen
  • Fehlermanagement

Öffentliche Stellen aus anderen Bundesländern wenden sich bitte an die jeweils zuständige Zentrale Stelle des jeweiligen Bundeslandes.